Urheberrecht
Was ist eine Urheberrechtsverletzung?
Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen die Urheberrechte. Gemeint ist damit in der Regel ein Verstoß gegen die im Urheberrechtsgesetz definierten Verwertungsrechte oder die Aneignung eines fremden Werkes unter eigenem Namen (Plagiat).
Ein häufiger Verstoß besteht in einer rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Kopie von urheberrechtlich geschützten, meist elektronischen Medien. Diese Kopien werden in Anlehnung an den jahrhundertealten Begriff Raubdruck häufig Raubkopie genannt. Daneben existiert die umgangssprachliche Bezeichnung Schwarzkopie, wobei jedoch eine gegen das Urheberrecht verstoßende illegale Kopie gemeint ist.
Bei den Medien kann es sich um Filme, Musikstücke, Bücher, Computerprogramme, Datenbanken oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material handeln. Dabei unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim rechtmäßigen Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre.
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Musik Behörden - Ansprechpartner
AKM - Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger reg. Gen.mbH
Die AKM nimmt treuhändig die Aufführungsrechte, Senderechte und das Recht der Zurverfügungstellung („Anbieten in Netzen“ wie z.B. Internet, Mobilfunknetz) sowie bestimmte Vergütungsansprüche der musikalischen Urheber (Komponisten und Textautoren) und der Musikverleger wahr.
Austro Mechana (AUME) - Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte GesmbH
Die Austro-Mechana nimmt treuhändig Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte auf Ton- und Bildtonträgern sowie bestimmte Vergütungsansprüche der musikalischen Urheber (Komponisten und Textautoren) und der Musikverleger wahr.
LSG - Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GesmbH
Die LSG nimmt treuhändig den ausübenden Künstlern und Tonträgerproduzenten (Leistungsschutzberechtigte) bei der Verwendung von Handelstonträgern zustehenden Rechte und Ansprüche wahr.