Musik Streaming gewerblich nutzen
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AKM, GEMA oder SUISA: Worauf muss man bei Musik Streaming achten?
Musik spielt in der Gastronomie eine zentrale Rolle, indem sie eine angenehme Atmosphäre schafft und das Wohlbefinden der Gäste steigert. Ob in Restaurants, Cafés oder Bars – die passende Musik kann das Kundenerlebnis erheblich verbessern. Allerdings ist es wichtig, dass Gastronomiebetriebe die rechtlichen Anforderungen für das Abspielen von Musik erfüllen. In diesem Beitrag erklären wir, worauf Sie beim gewerblichen Musik-Streaming in Österreich achten müssen und welche Verwertungsgesellschaften dabei eine Rolle spielen.
Bereits 2021 zählten 358.600 Unternehmen in der marktorientierten Wirtschaft in Österreich zu den KMU – also den Klein- und Mittelbetrieben, das entspricht einem Prozentsatz von 99,6 heimischer Unternehmen (lt. Bundesministerium). Und wir sind uns sicher, dass diese KMUs genauso auf Musik stehen wie wir. Denn Musik hat eine unglaublich Wirkung auf die Stimmung, das Ambiente und dadurch auf die Verweildauer, Kaufbereitschaft und damit auch auf den Umsatz. Deshalb spricht es absolut dafür, der Musik, die tagtäglich durch Ihre Geschäftsflächen trällert, eine größere Bedeutung zuzumessen.
Musik Streaming und die gewerbliche Nutzung in Österreich
In Österreich benötigen Sie Lizenzen, um Musik legal in Ihrem Betrieb abspielen zu dürfen. Diese Lizenzen sind notwendig, um die Urheberrechte und Leistungsschutzrechte der Künstler und Musikproduzenten zu schützen. Das Abspielen von Musik ohne die entsprechenden Lizenzen kann zu hohen Strafen und rechtlichen Konsequenzen führen. In Österreich sind vor allem zwei Verwertungsgesellschaften relevant: die AKM und die LSG.
Wir klären unsere Kunden regelmäßig auf, woraus sich die verschiedenen Gebühren zusammensetzen. Es gilt eine Gebührenpflicht, sobald Musik öffentlich abgespielt wird – erst dann ist es eine legale Musiknutzung! Man spricht auch oft von einer kommerziellen Nutzung von Musik, das trifft z.B. zu, wenn Musik an Örtlichkeiten gespielt wird, die kommerziell genutzt werden. D.h. Lokale, Bars, Restaurants, Hotels oder Geschäfte. (Die Liste ist tatsächlich sehr lang.)
Worauf muss ich also achten?
- Anmeldung und Lizenz bei der AKM für das öffentliche Abspielen von Musik.
- Gebühren für urheberrechtlich geschützte Musiktitel bei der LSG bezahlen.
- Ein Musik Streamingdienst, der für die gewerbliche Nutzung lizenziert ist. (Also die GMG ;))
Wenn das also erledigt ist, kann die Show weitergehen.
AKM – Autoren, Komponisten und Musikverleger
Die AKM (Autoren, Komponisten und Musikverleger) ist die Verwertungsgesellschaft, die die Aufführungsrechte von Musikwerken vertritt. Sie stellt sicher, dass Komponisten und Textdichter für die öffentliche Aufführung ihrer Werke vergütet werden. Wenn Sie in Ihrem Betrieb Musik abspielen – sei es live oder über eine Soundanlage – müssen Sie eine Lizenz bei der AKM erwerben. Die Gebühren richten sich nach der Größe Ihres Betriebs und der Art und Häufigkeit der Musiknutzung.
LSG – Leistungsschutzgesellschaft
Die LSG (Leistungsschutzgesellschaft) vertritt die Rechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller. Sie sorgt dafür, dass auch die Leistungen der Interpreten und Musiker vergütet werden. Neben der AKM-Lizenz benötigen Sie daher auch eine Lizenz der LSG, wenn Sie Tonträger oder digitale Musikdateien öffentlich abspielen. Diese doppelte Lizenzierung stellt sicher, dass alle Beteiligten fair entlohnt werden.
PLAY.
Sie sind noch unsicher, welche Musik zu Ihnen passt? Laden Sie ganz einfach und bequem unsere GMG Streaming App herunter und sichern sich einen Testzugang, um unsere individuell zusammengestellten Playlisten pivat zu testen! Füllen Sie ganz einfach unser Formular aus und Sie erhalten so schnell wie möglich Ihren Zugang und den Link für das gewünschte Set-up. Oder schreiben Sie uns direkt an info@gastro-media.at!
Musik Streaming gewerblich nutzen: Unnötig kompliziert. Wieso nicht einfach Spotify?
Tja, wie wir so gerne kurz und knapp antworten: Es ist nicht legal! Wir haben absolut nichts gegen Spotify, Amazon Music, Pandora, Apple Music etc. – hier und da nutzen wir es selbst sehr gerne – allerdings, und hier ist DER Unterschied, nur für den privaten Gebrauch. Bei genauerer Betrachtung finden wir auf den Seiten von verschiedenen Musik Streaming Diensten, dass die Musik lediglich für den privaten Gebrauch lizenziert sind. Spotfiy weist sogar selbst an mehreren Stellen darauf hin, wenn es um die öffentliche bzw. gewerbliche Musik-Streaming-Nutzung geht! Wie beispielsweise hier.
Die AKM existiert nicht, weil sie es uns unnötig schwer machen will. Sie sorgt dafür, dass Musikschaffende von ihrer Arbeit etwas haben und leben können. Musik sollte für alle da sein – was viele vergessen ist, dass Musiktitel geistiges Eigentum sind, das geschrieben, komponiert und aufgenommen wird. Einige sind dabei erfolgreicher als andere, aber für die Nutzung von Werken steht den Künstlern eine faire Entlohnung zu. Wir bei der Gastro Media helfen Ihnen gerne dabei, eine Übersicht zu bekommen, wie sich die Gebühren zusammensetzen und welches Angebot oder Komplettpaket für Sie am besten ist. Melden Sie sich gerne jederzeit bei uns!