Über die Grenzen hinaus: Musik Streaming in Deutschland
- Noten-Paragraphen
Musik Streaming in Deutschland: Wo anfangen?
Wie schon erwähnt, gilt in Deutschland dasselbe Prinzip wie in Österreich: Wer Musik im Betrieb abspielt, kommt an bestimmte Lizenzabgaben nicht vorbei. Das ist so sicher wie das Amen im Gebet. Das heißt die Nutzung von Musik ist kostenpflichtig und setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Wir haben in den letzten Tagen einige Anfragen unserer Kunden aus Deutschland bekommen und haben uns gedacht, diese hier kurz und knackig (nach bestem Wissen und Gewissen) zusammenzutragen.
Wer Musik Streaming oder auch ein Webradio in seinen Geschäftsräumen betreibt, muss sich bei der GEMA und GVL anmelden. Hier werden verschiedene Personengruppen vertreten, doch es sind beide Lizenzen für die legale Verwendung notwendig. Die GEMA kümmert sich um die urheberrechtlichen Interessen und Ansprüche von Textdichtern bzw. Komponisten und Musikern, während die GVL die Rechte von Künstlern und Tonträgerherstellern vertritt.
Woher weiß man also, wie sich der Preis letztlich zusammensetzt? Im Prinzip gibt es hier bis zu 1001 Möglichkeiten, deswegen empfehlen wir das Portal der GEMA zu nutzen und sich einen Überblick zu verschaffen. Die Gebühr der GEMA variiert sehr stark und hängt nicht nur vom Typ des Geschäfts oder Lokalität ab, sondern auch von der Raumgröße bzw. Gesamtfläche, oder möglicherweise auch von der Zimmeranzahl wie z.B. bei Hotels.
In diesem Online-Portal können Sie sich spielend leicht durchklicken und die GEMA inkl. GVL-Lizenz berechnen lassen. Es ist hier tatsächlich schwer ein Fallbeispiel zu nennen, woran man sich ungefähr orientieren kann. Auch die GVL ist sehr spezifisch, wenn es um die Nutzung von Streaming geht, allerdings hat man hier den Vorteil, dass die Abrechnung gesammelt stattfinden kann – dazu hier mehr.
Öffentliche Nutzung von Musik oder das "Kneipenrecht"
Das öffentliche Abspielen von Musik ist auch besser bekannt als „Kneipenrecht“ – wir lieben diesen Begriff! Im Grunde sagt es aus, dass z.B. Restaurants, Bars, Hotels, Discos, Friseure oder ein Einkaufszentrum das Recht hat, Musik abzuspielen. Leider ist das nicht so einfach wie es klingt, denn hier meldet sich einerseits das Urheberrecht und andererseits das Vergütungsgesetz. Die GVL wird hier aktiv und setzt sich im Namen aller Künstler dafür ein, dass die entsprechenden Titel lizenziert sind und die Nutzung entgeltlich entrichtet wird. Damit auch die Musiker etwas von ihrer Arbeit haben.
Musik Streaming in Deutschland ist daher über die GEMA zu melden, praktischerweise muss die Nutzung nicht extra bei der GVL entrichtet werden, sondern wird gesammelt über die GEMA verrechnet. (Hier können Sie nachlesen.) Immerhin!
So viel zu den Lizenzen und Abgaben – jetzt fehlt nur noch das richtige Musiksystem. Die Gastro Media bietet eine lizenzierte Musikdatenbank, die sich ganz nach Ihren Geschmack richtet. Sie können auch gerne unsere Musiklösung kostenfrei und zu nicht kommerziellen Zwecken testen, um sich von der Steuerung und dem Musikangebot selbst zu überzeugen und es in Ruhe auf sich wirken zu lassen. Unser Angebot soll die Nutzung von Musik so einfach wie möglich gestalten!
Wenn Sie sich bei der GEMA gemeldet und sich auch ein lizenziertes Musiksystem bei uns geholt haben, kann eigentlich kaum noch etwas schiefgehen und Sie können sorgenfrei öffentlich Musik abspielen.
PLAY.
Sie sind noch unsicher, welche Musik zu Ihnen passt? Laden Sie ganz einfach und bequem unsere GMG Streaming App herunter und sichern sich einen Testzugang, um unsere individuell zusammengestellten Playlisten pivat zu testen! Füllen Sie ganz einfach unser Formular aus und Sie erhalten so schnell wie möglich Ihren Zugang und den Link für das gewünschte Set-up. Oder schreiben Sie uns direkt an info@gastro-media.at!
GEMA-freie Musik: Ab wann müssen keine Lizenzen bezahlt werden?
Im Prinzip haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie verzichten ganz auf Musik oder Sie nutzen GEMA-freie Musik. Darunter versteht man Musik, deren Urheber mindestens 70 Jahre tot sind. Vor allem Werke aus dem klassischen, barocken oder romantischen Bereich sowie viele Volkslieder können lizenzfrei abgespielt werden. Es gibt auch einige Anbieter, die diese Art von Musik online – teilweise frei oder kostenpflichtig – zur Verfügung stellen.
Zusätzlich gibt es viele Künstler, die ihre Musik komplett lizenzfrei zur Verfügung stellen. Oft handelt es sich hier um Hobbymusiker oder Künstler, die sich direkt auf diese Art von Musik spezialisiert haben und möchten, dass Musik frei für jeden zugänglich ist. Das ist hier tatsächlich Geschmackssache. Allerdings kann man die Qualität der Produktion oft nicht mit den Werken von professionellen Studios bzw. Musikern vergleichen, die von ihren Werken leben.
Wir sind ein lizenzierter Musikanbieter, d.h. wir erwerben die Songs und stellen sie unseren Kunden in unserem System zur Verfügung. Wenn Sie mehrere Standorte bespielen wollen, geben wir hier auch etwas Nachlass- je nachdem wie viele Läden, Betriebe oder Hotels Sie gerne gleichzeitig beschallen möchten. Zu unserer Filiallösung finden Sie hier mehr Informationen.