Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig ab 01.01.2026
Verkauf und Lieferung von Waren und Serviceleistungen sowie Beratungs,- Organisations,- und Nutzungsbewilligungen von GMG-Softwareprodukten.
Folgend als Auftragnehmer bezeichnet: GMG – Gastro Media GmbH
1 Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2 Leistungen
Gegenstand eines Auftrages kann sein:
- Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte (Vertragssoftware)
- Erwerb von Hardware
- Einschulung des Bedienungspersonals
- Mitwirkung bei der Inbetriebnahme
- Telefonische Beratung
- Sonstige Dienst- und Serviceleistungen
- Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt nur mit Bestellung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.
3 Produkt- und Software-Definition
a) GMG Media Control Center:
Alle GMG-Softwaretitel unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und der Handelsgesetze in dem Land, in dem sie veröffentlicht, vervielfältigt oder genutzt werden. Die GMG Gastro Media GmbH besitzt sämtliche Rechte an den Softwaretiteln: GMG multimedia, GMG multizone, GMG OnlineUpdater, GMG Client Steuerung und GMG Streaming.
Die ausschließliche Nutzung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die nachfolgenden Lizenzbestimmungen anerkannt und eingehalten werden.
b) GMG Streaming
Die GMG Gastro Media GmbH stellt mit dem Produkt GMG Musik Streaming einen internetbasierten Musikstreaming-Dienst für die gewerbliche Nutzung bereit. Der Zugriff auf den Streaming-Dienst erfolgt plattformunabhängig über einen Webbrowser.
Zusätzlich kann der Dienst – je nach Systemumgebung – über bereitgestellte Anwendungen (App) auf mobilen Endgeräten wie Smartphones oder Tablets sowie über eine lokale PC-Version genutzt werden. Für die Nutzung der Software und Streamingdienste sind geeignete Hardware, Betriebssysteme sowie eine stabile Internetverbindung erforderlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Einschränkungen oder Ausfälle, die auf unzureichende technische Voraussetzungen oder Störungen der Internetverbindung des Auftraggebers zurückzuführen sind.
Zugangsdaten und Benutzerkonten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (z. B. Benutzername und Passwort) vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten erfolgen, sofern diese nicht auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
Testphase
Neukunden erhalten einen kostenlosen Testmonat. Während dieser Testphase kann der Streaming-Dienst unverbindlich genutzt werden. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Kündigung, geht der Testzugang automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Nach Ablauf des kostenlosen Testmonats gelten folgende Vertragsmodelle:
- Monatliches Abonnement:
Der Vertrag ist monatlich kündbar.
- Jahresabonnement
Alternativ kann ein vergünstigtes Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen werden. Die Kündigung muss schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
Verfügbarkeit und Änderungen des Musikangebots
Die GMG Gastro Media GmbH ist bemüht, den Streaming-Dienst dauerhaft verfügbar zu halten. Kurzzeitige Einschränkungen aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Anpassungen oder Systemupdates können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Wartungsarbeiten werden – soweit möglich – außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt.
Die Zusammenstellung der bereitgestellten Musiktitel kann sich im Laufe der Zeit ändern.
c) GMG Streaming (Demoversion)
Das Angebot („GMG-Streaming“), welches Ihnen von der Gastro Media GmbH zur Verfügung gestellt wird, dient ausschließlich zu Testzwecken und berechtigt Sie nach Zustimmung und Einhaltung sämtlicher Nutzungsbedingungen die Software inkl. der enthaltenen Musikdatenbank für einen Zeitraum von 48 Stunden für nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen.
Ab dem Zeitpunkt der Eingabe Ihrer persönlichen Daten, unter anderem Ihrer Mobilnummer, zur Freischaltung unserer Demoversion, gilt der Zeitraum von 48 Stunden. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der Zugang automatisch von uns beendet. Wir behalten uns vor, den Zugang bei widerrechtlicher Verwendung innerhalb von den 48 Stunden zu widerrufen.
Unter Einhaltung aller allgemein geltenden Geschäftsbedingungen, insbesondere den Bedingungen zur Nutzung der Demoversion, wird geltend gemacht, dass Ihnen ein nicht exklusiver, beschränkter und widerruflicher Zugang zu unserer Software sowie dessen Inhalte zu nicht kommerziellen Zwecken bereitgestellt wird.
Die Software und dessen Inhalte werden nicht an Sie verkauft bzw. übertragen, sondern werden an Sie lizenziert. Die Gastro Media GmbH und dessen Auftragnehmer bleiben die Eigentümer aller Kopien der Software-Anwendungen inkl. aller Inhalte, auch nach Installation auf Ihrem Gerät. Es gilt außerdem das Verbot der Vervielfältigung unserer Anwendungen und insbesondere unserer Inhalte (auch bezeichnet als „Musikdatenbank“ oder „Titelstamm“).
Bei Zuwiderhandlung bzw. Verletzung der oben angeführten Nutzungsbedingungen kann es zu Schadensersatzforderungen durch die Gastro Media GmbH kommen.
Bei Zustimmung unserer Lizenzvereinbarung bestätigen Sie, dass Sie (a) unser Testangebot akzeptieren, (b) unseren Nutzungsbedingungen zustimmen, (c) Ihre persönlichen Angaben zur Freischaltung unserer Software unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Richtlinien bereitstellen.
4 Preise, Steuern und Gebühren
Alle Preise verstehen sich sofern nicht anders angegeben in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD-ROM, DVD-ROM, Festplatten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei allen Softwaretiteln der GMG-Produktserie gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert je nach Auftragsvereinbarung in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
5 Liefertermin
Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Lieferung, Installation und Schulung möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Vorbereitungen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierenden Mehraufwand und Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.
6 Zahlung
a) Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind entsprechend der vereinbarten Fristen und Konditionen oder prompt nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Installation in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
b) Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und alle bereits geleisteten Arbeiten und Tätigkeiten, Hardware und Software fällig zu stellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten.
c) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer außerdem berechtigt, den Zugang zu Softwarediensten oder Streamingdiensten bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen vorübergehend zu sperren.
7 Urheberrecht und Nutzung
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Auftragnehmer zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Vertragssoftware nach gänzlicher Bezahlung ausschließlich zu eigenen Zwecken, im Ausmaß der erworbenen Anzahl zu verwenden.
Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber nur unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Auftragnehmers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
a) Der Auftraggeber erkennt an, dass die Vertragssoftware in all ihren Teilen urheberrechtlich schutzfähig und geschützt ist und alle Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte oder sonstige nach dem Gesetz geschützte Rechte daran dem Auftragnehmer zukommen.
b) Die aufgebrachten Urheberrechtsvermerke auf Datenträgern und den weiteren Unterlagen dürfen vom Auftraggeber nicht entfernt werden.
c) Der Auftraggeber erkennt an, die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem geistigem Eigentum auf digitalen Datenträgern und öffentlicher Aufführung derselben einzuhalten und allen gesetzlichen Bestimmungen in eigener Verantwortung Folge zu leisten.
d) Der Auftraggeber erwirbt eine nicht ausschließliche Nutzungsbewilligung an der Vertragssoftware in ihrer per Abschluss des Vertrages aktuellen Version sowie das Recht der bestimmungsgemäßen Verwendung zum eigenen Gebrauch. Die Vertragssoftware wird im Objektcode zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Lieferung des Quellcodes besteht nicht. Für die Nutzung ist eine Registrierung nach Installation auf dem Betriebsrechner beim GMG-Support per Telefon oder E-Mail einzuholen. Eine allfällige Nutzungsbeschränkung nach der Registrierung entnehmen Sie der Rechnung. Nach Ablauf der temporären Nutzungsfrist verlangt die Software einen Aktivierungscode zur uneingeschränkten Nutzung auf dem durch die Registrierung bereits definierten Betriebsrechner. Dieser Aktivierungscode wird vom GMG-Support per Telefon, Fax oder E-Mail bereitgestellt.
e) Die Nutzung der von der GMG Gastro Media GmbH bereitgestellten Musik sowie der zugehörigen Softwarelösungen ist ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Geschäftsbetriebes und für die im Vertrag definierten Betriebsstandorte zulässig.
f) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zur Software oder zu Streamingdiensten vorübergehend zu sperren oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Dem Auftraggeber ist es insbesondere untersagt:
- die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder auf andere Weise zugänglich zu machen (einschließlich in Form der Leihe oder Miete),
- die Software oder einzelne Programmteile über ein Netzwerk oder eine andere Datenübertragungseinrichtung von einem Computer auf einen anderen zu übertragen,
- die Software oder einzelne Programmteile abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder disassemblieren,
- daraus abgeleitete Werke zu erstellen.
8 Lizenzbestimmungen und Nutzungsrechte von Musiktiteln (bzw. der Musikdatenbank)
a) Die von der GMG Gastro Media GmbH bereitgestellten Musiktitel sind urheberrechtlich geschützt oder unterliegen entsprechenden Nutzungsrechten. Durch den Erwerb eines der GMG-Produkte werden lediglich Nutzungsrechte für diese Titel eingeräumt.
b) Die eingeräumten Nutzungsrechte sind nicht übertragbar und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Filialunternehmen können standortübergreifende Lizenzmodelle vereinbart werden.
c) Der Auftragnehmer stellt über seine Produkte (Musikplayer, Streaming, Softwarelösungen etc.) Musiktitel („Titelstamm“) zur Verfügung, die entweder aus dem von Gastro Media lizenzierten Repertoire stammen oder von Gastro Media selbst erstellt und als lizenzfreie Musik angeboten werden. Der Zugriff auf diese Musiktitel erfolgt über einen kuratierten Titelstamm, der laufend aktualisiert wird.
d) Die Nutzung der von der GMG Gastro Media GmbH bereitgestellten Musik ist grundsätzlich standortbezogen und gilt ausschließlich für den im jeweiligen Vertrag definierten Betriebsstandort. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten oder Filialen ist für jeden Standort ein gesonderter Zugang erforderlich, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Eine Nutzung der bereitgestellten Musik in mehreren Filialen über einen einzelnen Zugang oder durch Weitergabe von Zugangsdaten ist nicht gestattet.
Für Filialbetriebe oder Unternehmensgruppen können gesonderte Vereinbarungen oder Rahmenverträge abgeschlossen werden.
e) Verwertungsgesellschaften und öffentliche Wiedergabe
Für bestimmte Leistungsschutzrechte im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe von Musik können gesetzliche Vergütungsansprüche von Verwertungsgesellschaften entstehen.
Die GMG Gastro Media GmbH unterhält entsprechende Vereinbarungen mit der Austro Mechana sowie der LSG – Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH in Österreich und der GVL in Deutschland. Die daraus resultierenden gesetzlichen Vergütungen sind in der Preisgestaltung der GMG-Produkte bereits berücksichtigt und werden von der GMG Gastro Media GmbH abgeführt.
Davon unberührt bleiben allfällige Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber anderen Verwertungsgesellschaften, insbesondere im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe von Musikrepertoires, die bei entsprechenden Gesellschaften registriert sind (z. B. AKM, GEMA).
- Lizenzierte bzw. lizenzpflichtige Musik:
Die in den GMG-Produkten enthaltenen Musiktitel aus externen Quellen sind von der Gastro Media GmbH ordnungsgemäß lizenziert. Die Auftraggeber erhalten im Rahmen ihres Vertrages ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe im eigenen Unternehmen oder den vereinbarten Betriebsstätten. Dieses Nutzungsrecht umfasst keine Weitergabe oder Vervielfältigung außerhalb der vorgesehenen Nutzung (z. B. keine eigenständige Veröffentlichung, kein Verkauf, keine Bearbeitung zu eigenen Zwecken).
- Lizenzfreie Musik:
Die Gastro Media GmbH erstellt zudem eigene Musiktitel mithilfe von künstlicher Intelligenz. Diese Musik ist dennoch nicht urheberrechtsfrei und wird von Gastro Media exklusiv zur Verfügung gestellt. Auch hierfür erhalten Auftraggeber ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Wiedergabe im Rahmen der vertraglich vereinbarten GMG-Produkte. Die Nutzung ist ausschließlich im vorgesehenen Kontext erlaubt (z. B. Hintergrundmusik in Geschäftsräumen oder über bereitgestellte Streams). Eine Weiterverwendung außerhalb dieses Rahmens (z. B. in eigenen Medienproduktionen, Videos, Werbung, Social Media oder anderen Internetangeboten) ist nur mit gesonderter schriftlicher Zustimmung der Gastro Media GmbH zulässig.
Das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen oder die extrahierte Nutzung der Titel außerhalb des GMG-Systems ist nicht gestattet.
Die von der Gastro Media GmbH angebotenen KI-generierten Musiktitel werden durch künstliche Intelligenz erstellt. Die Gastro Media GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die KI-generierten Musiktitel frei von Ähnlichkeiten mit bestehenden urheberrechtlich geschützten Werken sind. Die Gastro Media GmbH haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aus der Nutzung der Musiktitel durch den Nutzer resultieren.
9 Obhutpflicht
Der Auftraggeber hat die Vertragssoftware sowie die auf den Datenspeichern bereitgestellten Mediadateien gegen missbräuchliche Nutzung zu sichern. Kopien und/oder Vervielfältigungen von Multimediadateien sind entsprechend den verbindlichen Vorgaben der jeweiligen IFPI des betreffenden Staates geregelt. Der Auftraggeber als Inhaber der von der GMG Gastro Media GmbH bereitgestellten Mediadateien unterliegt diesen Vorgaben ab dem Zeitpunkt der Übernahme in eigener Verantwortung.
10 Rückübersetzung und Programmänderungen
Die Rückübersetzungen des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Recompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Vertragssoftware (Reverse-Engineering) sind ebenso wie Änderungen durch eigene Erweiterungen oder Reduktionen unzulässig.
11 Rücktrittsrecht
Höhere Gewalt, Cyberangriffe, Stromausfälle, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtauftrags zu verrechnen.
12 Gewährleistung, Wartung, Änderungen
a) Der Auftraggeber wird die gelieferte Vertragssoftware innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen vom Auftraggeber innerhalb weiterer acht Werktage mittels eingeschriebenen Briefs gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine detaillierte Beschreibung der Mängel beinhalten. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 14 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden.
b) Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Vertragssoftware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
c) Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Konsumenten im Sinne des KSchG, so sind die Gewährleistungsansprüche in Abänderung der vorstehenden Punkte nur insoweit beschränkt, als der Auftragnehmer innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist statt einer vom Konsumenten verlangten Vertragsaufhebung oder Preisminderung berechtigt ist, innerhalb angemessener Frist ab Geltendmachung dieser Ansprüche die mangelhafte Sache durch eine mängelfreie auszutauschen.
d) Werden im Falle angeforderter Garantie-Serviceleistung Mediadateien in der GMG-Datenbank oder am GMG-Computersystem sichergestellt, welche aus nicht autorisierten Quellen und/oder Vervielfältigungen stammen, erlischt jedwede Garantieleistung von Seiten der GMG. Zusätzlich wird die Serviceleistung vor Ort mit dem jeweils gültigen Stundensatz und Kilometergeld in Rechnung gestellt.
e) Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystem-Komponenten, anomale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer gewährleistet für die Dauer von 6 Monaten, dass die fachgerecht installierte Vertragssoftware die Programminstruktionen ausführt. Die Systemvoraussetzungen ergeben sich aus gesonderter Vereinbarung. Bei Installation durch den Auftraggeber selbst kann für aus der Installation resultierende Fehler keine Gewährleistung übernommen werden. Für alle gelieferten Komponenten gilt ausnahmslos eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.
f) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber etwaige Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Aktualisierungen und Updates werden im vereinbarten Zeitraum laut Rechnung durchgeführt; diese enthalten keine neuen Zusatzfunktionen und werden kostenlos angeboten, sofern sie ausschließlich der Verbesserung bestehender Funktionen dienen. Der Auftraggeber wird per E-Mail über Produktneuerungen informiert, insofern eine gültige E-Mail-Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Auftraggeber kann zu jedem späteren Zeitpunkt frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten beansprucht und installiert.
13 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Absolute Vollständigkeit und Richtigkeit der Vertragssoftware kann trotz äußerster Sorgfalt in der Zusammenstellung nicht garantiert werden.
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird auf die Höhe des Überlassungsentgeltanteiles der Vertragssoftware sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.
Die Absicherung gegen Viren oder sonstige Schadsoftware obliegt allein dem Auftraggeber. Die GMG Gastro Media GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die auf unzureichende Sicherheitsmaßnahmen (z. B. fehlenden Virenschutz) seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind. Dem Auftraggeber wird empfohlen, die Musiksoftware bzw. den Musikcomputer in ein eigenes Netzwerk auszulagern oder durch geeignete technische Maßnahmen zu separieren. Für Schäden, die durch eine unsachgemäße Netzwerkarchitektur entstehen, haftet die GMG Gastro Media GmbH nicht.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14 Datenschutz, Geheimhaltung & Kommunikation
Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
Weitere Datenschutzhinweise zur Nutzung der GMG Streaming App finden Sie hier: https://www.gastro-media.at/datenschutzerklaerung/
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass vertragsrelevante Informationen, insbesondere Rechnungen, Systeminformationen oder Hinweise zu Software-Updates, auch elektronisch per E-Mail übermittelt werden können.
15 Installation und Softwarepflege
a) Installation und Softwarepflege gehören nur nach schriftlicher Vereinbarung oder bei Lieferung eines GMG-Komplettsystems zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.
b) Wünscht der Auftraggeber die Installation der Vertragssoftware, Einweisung seines Personals oder die laufende Softwarepflege, ist der Auftragnehmer und seine legitimierten Vertriebspartner bereit, diese Leistungen nach seinen hierfür jeweils geltenden Bedingungen gegen Rechnung zu erbringen.
c) Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, als Sicherheitsmaßnahme vor Installation dieser Software eine Datensicherung durchzuführen, mindestens aber einen Systemwiederherstellungspunkt zu setzen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Installation abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten. Dies ist eine Empfehlung des Auftragnehmers und stellt keine Verpflichtung dar. Im Falle eines Datenverlusts haftet der Auftraggeber.
16 Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.
17 Schlussbestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.
Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Es gelten außerdem die Sondervorschriften für Computerprogramme und Datenbanken gemäß den §§ 40a-e und 76c-e UrhG.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Entwicklungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs erforderlich ist. Der Auftraggeber wird über Änderungen rechtzeitig informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die Änderungen als akzeptiert.
Graz, Jänner 2026
Alle Rechte vorbehalten.
GMG Gastro Media GmbH – St. Peter Hauptstraße 208/1, 8042 Graz, Österreich