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AKM-Gebühren & Lizenzrechte

Was ist die AKM? Ab wann gilt das Abspielen von Musik als „öffentliche“ Aufführung? Wir klären diese Fragen gerne oder beraten Sie persönlich!

AKM-Gebühren & Lizenzverträge

Was ist die AKM? Ab wann gilt das Abspielen von Musik als „öffentliche“ Aufführung? Wir klären diese Fragen gerne oder beraten Sie persönlich!

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AKM-Gebühren, LSG, Lizenzveträge für Musik & austro mechana

Was Musik wert ist und was es zu beachten gilt, wenn man Hintergrundmusik öffentlich abspielen möchte!

Musik spielt für uns alle eine wichtige Rolle. Vor allem ein Unternehmen, das auf einen starken Kundenbetrieb angewiesen ist – diese möchten gerne durch Musik ein passendes Ambiente schaffen und Gäste bzw. Kunden eine gute Erfahrung bei einem Besuch bescheren.

 

Für alle, die regelmäßig Hintergrundmusik in Ihrem Betrieb abspielen möchten, müssen daher einen Lizenzvertrag mit der AKM und LSG abschließen. Das heißt für die Gastronomie, Hotellerie und alle Arten der Dienstleistung wie Solarien, Friseure, Kosmetikstudios oder Wartezimmer gilt das Abspielen von Hintergrundmusik als „öffentliche Aufführung“.

 

Das betrifft eben auch das „mechanische“ Wiedergeben von Musik wie z.B. mit CDs, MP3, Schallplatten, Handy oder Tablets.

Kurz und knapp: In Österreich müssen Lizenzen her, um legal Musik abspielen zu können.

Diese sind notwendig, um die Urheberrechte und Leistungsschutzrechte der Künstler und Musikproduzenten zu schützen. Das Abspielen von Musik ohne die entsprechenden Lizenzen kann zu hohen Strafen und rechtlichen Konsequenzen führen. In Österreich sind vor allem zwei Verwertungsgesellschaften relevant: die AKM und die LSG.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Webseite der WKO. 

Tipps & weitere Informationen finden Sie in unserem Blog!

Musik & AKM-Gebühren

Legales Abspielen von Hintergrundmusik klingt erstmal kompliziert. Muss es aber nicht sein!

Die Gastro Media ist ein lizensierter Musikanbieter und stellt Ihnen mit dem Erwerb eines Musik Players oder einer Musik Streaming Lösung urheberrechtlich geschützte Musiktitel zur Verfügung. Sie erhalten damit das Recht zur Nutzung unserer riesigen und aktuellen Musikdatenbank.

Nichtsdestotrotz müssen sich Betriebsinhaber:innen bei der AKM melden und die Gebühren extra entrichten!

Mit uns als Musikanbieter ist schon ein Schritt in die richtige Richtung geschehen, denn Spotify, Amazon Music und andere gängige Mainstream-Anbieter sind leider nicht des Rätsels Lösung. Hier handelt es sich um Streaming-Anbieter, die nur für den privaten Gebrauch gedacht sind. Auch hier muss man Vorsicht walten lassen!

Das öffentliche Abspielen von Musik

Wir stellen Ihnen gerne die wichtigsten Informationen rundum legaler Musik im Betrieb zur Verfügung!

Bitte beachten Sie, dass dies keine rechtliche Beratung ersetzt. Falls Sie zu 100% abgesichert sein möchten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsberater. Oder an die WKO


Zusätzlich können Sie sich auch direkt an die AKM & LSG wenden.

In Österreich müssen bei Veranstaltungen und in Betrieben von Lokalen oder Unternehmen, wo Musik öffentlich abgespielt wird, eine Aufführungslizenz erworben werden. Wer als Betriebsinhaber:in oder Veranstalter:in auftritt, ist für den Erwerb bzw. die Abwicklung verantwortlich.

Abgaben in Österreich gehen an die AKM & die LSG. Die austro mechana ist eine Tochtergesellschaft der AKM, die sich darum kümmert, dass Urheber und Musikverlage ihre Vergütung bzgl. der mechanischen Rechte erhalten. In Deutschland kümmert sich die GEMA und die GVL um die entsprechenden Abgaben.


Diese Abgaben sind Nutzungsentgelte, die vor allem Musikern zu Gute kommen, deren Musik in Betrieben und Lokalen gehört wird. Unternehmen, Veranstalter und auch Radiobetreiber zahlen dafür, dass Musik genutzt werden kann, welche in Form von Tantiemen an die Urheber:innen weitergegeben werden.

Prinzipiell Ja. Es ist tatsächlich jedes Musikstück urheberrechtlich geschützt – auch wenn der oder die Künstler:in nicht sehr bekannt ist. Es gibt eine Ausnahmeregelung, wo Urheber mindestens 70 Jahre tot sein müssen, damit das Werk nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist. 

 

ABER: Es können auch selbst nach Ablauf dieser 70 Jahre Bearbeitungen geschützt werden. 

Im Prinzip können Künstler:innen frei entscheiden, ob er oder sie die Nutzung eines Werkes erlaubt oder nicht. Natürlich kann sich ein:e Musiker:in selbst um die Lizenzierung der Werke kümmern – diese muss je nach Anwendungsfall geklärt werden. Das heißt nicht, dass es sich beim gema- oder akm-freier Musik automatisch um lizenzfreie Musik handelt!

Bei einer öffentlichen Aufführung ist es tatsächlich verpflichtend. Dazu zählen eben auch Restaurants, Bars, Hotels oder Friseur Salons! Bei Nichteinhaltung kann es zu Geldbußen kommen.

Mit lizenzfreier Musik wird leider oft die allseits bekannte, aber eher unbeliebte, „Fahrstuhlmusik“ assoziiert. Viele unserer Kund:innen nutzen unsere Musikdatenbank gerade deshalb, um die neuesten Hits aus einem bestimmten Genre spielen zu können, passend zu Ihrem Publikum.


Wir beraten unsere Kund:innen auch immer gerne, wenn sie unsicher in puncto Musikzusammenstellung sind!

Infos & Ansprechpartner

Wer ist wer? Hier finden Sie die verantwortlichen Stellen, wo Sie weitere Informationen erhalten. Falls Sie noch etwas mehr in Bezug auf legale Musik in Betrieben wissen möchten, finden Sie diese hier.

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